Innenentwicklung Ortskerne


Die vorläufige Haushaltsführung, die uns zu Beginn der laufenden Legislaturperiode vom Regierungspräsidium auferlegt wurde, hat unseren Handlungsspielraum auf solche Investitionen begrenzt, die der Daseinsfürsorge dienen.

Die ab 2021 neu gewonnene Handlungsfreiheit wollen wir u. a. dazu nutzen, die Innenentwicklung unserer Ortskerne voran zu treiben. Wir werden baufällige Gebäude und nicht genutzte Grundstücke aufkaufen und entwickeln und/oder über die Wirtschaftsförderung  vermarkten. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird sich der Leerstand inmitten unserer Stadtteile deutlich erhöhen. Dem gilt es entgegenzuwirken. Dafür werden wir ab 2021 Investitionsmittel in den Haushalt einstellen.

Die Maßnahmen dienen einerseits dazu,  die Ortskerne attraktiver zu gestalten, andererseits müssen weniger neue Baugebiete ausgewiesen werden. Neu ausgewiesene Baugebiete sollten in erster Linie so angelegt werden, dass sie das Ortsbild abrunden. Diese Arrondierung und die Belebung der Ortskerne führen auch zu einer effektiveren Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und spart damit auf lange Sicht erhebliche Kosten. Wir wollen alle 15 Stadtteile in ihrer Struktur erhalten und zukunftsfähig entwickeln.

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